Betriebsmanagerin / Betriebsmanager im Bereich TGA (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Unser Geschäftsbereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn, über Bundesgerichte und Forschungseinrichtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundespolizei, der Bundeswehr oder der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilienmanagement.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Direktion Berlin sucht im Geschäftsbereich Facility Management für den technischen Gebäudebetrieb vielfältiger Dienstliegenschaften am Arbeitsort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Betriebsmanagerin / Betriebsmanager im Bereich TGA (w/m/d) (Entgeltgruppe 11 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 11 BBesG, Kennung: BEFM1352, Stellen-ID: 1213032)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
In Abhängigkeit von der Bewerbungslage können eine übertarifliche Vorweggewährung von Stufen sowie eine zusätzliche befristete Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1.000 Euro monatlich in Betracht kommen.
Der Einsatz erfolgt im Bereich nachgeordneter Bundesbehörden, -stiftungen und -anstalten, die z. T. in denkmalgeschützten Bestandsgebäuden und ehemaligen Kasernen untergebracht sind.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Was erwarten wir?
Qualifikation:
Fachkompetenzen:
Weiteres:
Was bieten wir?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 22. November 2024 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 1213032.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Welz unter der Telefonnummer +49 30 3181-1214 oder per E-Mail (bewerbung-berlin@bundesimmobilien.de) gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Kropp unter der Telefonnummer +49 30 3181-3700.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
www.bundesimmobilien.de