Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für die „Regionale Koordinierung Immobilienentwicklung“ (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die Immobiliendienstleisterin des Bundes, die die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
In unserem Geschäftsbereich Portfoliomanagement gibt es viele abwechslungsreiche Aufgaben: Strategische Planung, Vorantreiben der Erneuerbaren Energien, Wohnungsneubau, Gutachter- und Serviceleistungen sowie das Kontaminationsmanagement. Bei der Planung stehen die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund, um das Potenzial unserer komplexen Liegenschaften analysieren, weiterentwickeln, bestmöglich bewirtschaften oder auch verwerten zu können.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Direktion Berlin sucht für den Geschäftsbereich Portfoliomanagement am Arbeitsort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für die „Regionale Koordinierung Immobilienentwicklung“ (w/m/d) (Entgeltgruppe 11 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 11 BBesG, Kennung: BEPM1223, Stellen-ID: 1183440)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Wir arbeiten mobil und flexibel. Gleichwohl fallen auf dem Dienstposten/Arbeitsplatz gelegentlich Dienstreisen, auch im gesamten Bundesgebiet, an.
Was erwarten wir?
Qualifikation:
Fachkompetenzen:
Weiteres:
Was bieten wir?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 6. Oktober 2024 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 1183440.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Atak unter der Telefonnummer +49 30 3181-1206 oder per E-Mail (bewerbung-berlin@bundesimmobilien.de) gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Frau Hummel unter der Telefonnummer +49 30 3181-4205.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
www.bundesimmobilien.de