Kundencenterleitung (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilienportfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes. Für diese vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.
Unsere gesellschaftliche und unternehmerische Aufgabe sehen wir darin, sozialverantwortliche Wohn- und Lebensräume zu schaffen. Dafür setzen wir im Geschäftsbereich Wohnen auf eine nachhaltige Quartiersentwicklung, CO 2 -freie Wärme zu bezahlbaren Preisen, Barriere-Reduzierung, Digitalisierung und natürlich ein hohes Maß an Mieterzufriedenheit.
Die Sparte Wohnen der BImA verwaltet rd. 38.000 Wohnungen im eigenen Bestand, die sie im Rahmen der Wohnungsfürsorge den Anspruchsberechtigten zur Verfügung stellt. Damit leistet die BImA einen Beitrag, um die Beschäftigten des Bundes mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen und die Arbeitgebermarke der öffentlichen Verwaltung zu stärken. Außerdem trägt die BImA so auch zur Entlastung des allgemeinen, anspannten Wohnungsmarktes in Deutschland bei.
Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA!
Die Direktion Berlin sucht für den Geschäftsbereich Wohnen, Regionalbereich Ost, am Arbeitsort Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:
Kundencenterleitung (w/m/d) (Entgeltgruppe 14 TVöD Bund / Besoldungsgruppe A 14 BBesG, Kennung: OSWO10000, Stellen-ID: 1242730)
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Was sind Ihre Aufgabenschwerpunkte?
Was erwarten wir?
Qualifikation:
Fachkompetenzen:
Weiteres:
Was bieten wir?
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich online bis zum 9. Februar 2025 über die zentrale Bewerbungsplattform INTERAMT unter der Stellen-ID 1242730.
Haben Sie noch Fragen?
Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Atak unter der Telefonnummer +49 30 3181-1206 oder per E-Mail (bewerbung-berlin@bundesimmobilien.de) gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zum Aufgabenbereich wenden Sie sich bitte an Herrn Lüdtke unter der Telefonnummer +49 171 2733987.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://karriere.bundesimmobilien.de.
Hinweise zum Datenschutz und Speicherung Ihrer Daten nach DSGVO im Zuge Ihrer Bewerbung bei der BImA finden Sie hier https://www.bundesimmobilien.de/datenschutz.
Hinweise:
Die Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein.
Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen.
Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Sofern nicht die geforderte Qualifikation vorliegt, kann ggf. die Eingruppierung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD i. V. m. § 12 Abs. 2 TV EntgO Bund eine Entgeltgruppe niedriger sein.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Die Übernahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe, aber ohne Laufbahnwechsel) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.
www.bundesimmobilien.de