Das Kammergericht ist als Oberlandesgericht des Landes Berlin das höchste Berliner Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im vierstufigen Gerichtsaufbau Deutschlands steht das Kammergericht über den Amtsgerichten und dem Landgericht, aber unterhalb des Bundesgerichtshofs.
Das Kammergericht koordiniert als Mittelbehörde der untergeordneten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit den Personal- und Mitteleinsatz für circa 4.500 Mitarbeitende des Landes Berlin und ist auch für die Ausbildung der Rechtsreferendar:inenn und Anwärter:innen zuständig. Weiterhin ist das Kammergericht die Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Ausbildung zum:zur Justizfachwirt:in, zum:zur Justizhauptwachtmeister:in und für das Duale Studium zum:zur Rechtspfleger:in. Die verschiedenen Karrieremöglichkeiten im öffentlichen Dienst bieten alle ein vielfältiges Spektrum an Tätigkeiten und Aufgaben. Du profitierst schon bereits während deiner Ausbildung von einigen der vielen Benefits, die der öffentliche Dienst bietet.
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