In der Zentralabteilung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist ab sofort folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeiter/in Haushalt (w/m/d)
Kennziffer
3668
Entgeltgruppe
10 TVöD
Dienstort
Berlin
Befristet für
zwei Jahre
Bewerbungsfrist
27.02.2025
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BfR Jobportal
Das BfR erstellt unabhängig auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemikaliensicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. In diesen Bereichen berät es die Bundesregierung sowie andere Institutionen und Interessengruppen. Damit leistet das BfR einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen.
Die Tätigkeit findet in dem Referat "Haushalt" statt. Weitere Informationen zum Aufgabengebiet der Fachgruppe finden Sie hier auf unserer Homepage.
Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerbungen von Personen, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden.
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Bewerbungsverfahren
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 27.02.2025 über unser Online-System .
Fragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren richten Sie bitte an: bewerbung@bfr.bund.de .
(Bitte senden Sie keine Bewerbungen an diese E-Mail-Adresse)
Sofern Sie sich nicht online bewerben können, verweisen wir auf den Weg der postalischen Bewerbung:
Bundesinstitut für Risikobewertung
Personalreferat
Max-Dohrn-Str. 8-10
10589 Berlin
Fragen zum Aufgabengebiet richten Sie bitte an:
Frau Marlies Reeck: T +49 30 18412-21200/
E-Mail: Marlies.Reeck@bfr.bund.de
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: bfr.bund.de/de/karriere
Das BfR begrüßt Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Als innovative wissenschaftliche Einrichtung bietet das BfR familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Dafür wurde das BfR mit dem Zertifikat "audit berufundfamilie®" ausgezeichnet. Das BfR gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt, von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.